Grenzgänger: Steuern Deutschland - Schweiz

Steuern als Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz


Steuern: Grenzgänger Schweiz

Grenzgänger bezahlen in der Schweiz bis zu 4,5% Quellensteuer sowie die Einkommensteuer in Deutschland, unter Anrechnung der bereits bezahlten Schweizerischen Quellensteuer. Die Steuern in Deutschland werden vierteljährlich fällig. Es muss eine jährliche eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben werden.


Steuern: Aufenthalter Schweiz

Aufenthalter in der Schweiz bezahlen eine kantonale Quellensteuer. Es kann und muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Eine ordentliche Besteuerung fällt in der Schweiz erst ab einem Jahreseinkommen von CHF 120.000,00 an oder ab Beantragung der Niederlassungsbewilligung nach 5 Jahren.


Wichtiger Hinweis:
Die Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.